Du hast gespendet und möchtest wissen, wie du dafür beim Finanzamt einen Steuervorteil bekommst? Dann bist du hier richtig. In diesem Artikel erklären wir dir einfach und verständlich, was eine Spendenquittung eigentlich ist, wer sie ausstellt, welche Fristen du beachten solltest und wie 24 gute Taten e.V. den Ablauf für seine Spender*innen gestaltet.
Was ist eine Spendenquittung und wann brauche ich sie?
Eine Spendenquittung – im Steuerrecht offiziell „Zuwendungsbestätigung“ genannt – ist ein Dokument, mit dem eine gemeinnützige Organisation dir schriftlich bestätigt, dass du einen bestimmten Betrag gespendet hast. Diese Bestätigung reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein, damit deine Spende als Sonderausgabe steuerlich anerkannt wird. Ohne einen Nachweis kann das Finanzamt die Spende in der Regel nicht berücksichtigen.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Spende benötigt zwingend eine ausführliche Zuwendungsbestätigung. Für kleinere Beträge gibt es eine vereinfachte Regelung, die wir dir weiter unten genauer erklären.
Wer stellt eine Spendenquittung aus?
Ausgestellt wird die Spendenquittung von der Organisation, an die du gespendet hast – vorausgesetzt, sie ist als gemeinnützig anerkannt. Das ist zum Beispiel bei eingetragenen Vereinen der Fall, die einen entsprechenden Freistellungs- beziehungsweise Feststellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt erhalten haben.
Ein Beispiel dafür ist der 24guteTaten e.V., der Verein hinter dem 24 GUTE TATEN Adventskalender: Er ist mit einem Feststellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf-Süd als gemeinnützig anerkannt und darf deshalb für Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Nach einer Spende erhältst du zunächst eine Bestätigungs-E-Mail; die eigentliche Spendenbescheinigung kannst du anschließend direkt beim Verein per E-Mail anfordern.
Der vereinfachte Nachweis: Spenden bis 300 € ohne Quittung absetzen
Für Spenden bis 300 € reicht dem Finanzamt in der Regel der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das bedeutet konkret: Du brauchst keine gesonderte Spendenquittung einzureichen. Stattdessen genügt als Nachweis dein Kontoauszug beziehungsweise Überweisungsbeleg, aus dem Name, Kontoverbindung der Organisation, Betrag und Buchungsdatum hervorgehen. Bei 24 gute Taten e.V. wird dieser vereinfachte Nachweis für Spenden unter 300 € ausdrücklich empfohlen, da Finanzämter den Kontoauszug in diesen Fällen als direkten Beleg für die Transaktion akzeptieren.
Welche Fristen gelten für die steuerliche Absetzung?
Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden ist in § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Du kannst eine Spende in dem Kalenderjahr steuerlich geltend machen, in dem sie tatsächlich geflossen ist – unabhängig davon, wann du deine Steuererklärung abgibst. Da die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung in den Folgejahren liegt (mit Fristen, die sich je nach Steuerjahr und Nutzung eines Steuerberaters unterscheiden können), lohnt es sich, die entsprechende Spendenbescheinigung frühzeitig anzufordern und gut aufzubewahren, damit sie bei Abgabe der Erklärung bereits vorliegt.
Für konkrete, verbindliche Fristen deiner persönlichen Steuererklärung empfehlen wir, sich zusätzlich beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zu informieren, da sich Abgabefristen von Jahr zu Jahr ändern können.
So funktioniert es bei 24 gute Taten e.V.
Wenn du über den 24 GUTE TATEN Adventskalender oder direkt spendest, läuft der Ablauf für deine Spendenquittung so ab:
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Nach deiner Spende erhältst du zunächst eine Bestätigungs-E-Mail.
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Für Spenden unter 300 € genügt in der Regel dein Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
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Die offizielle Spendenbescheinigung kannst du bequem per E-Mail anfordern – wichtig ist, dass du dabei dieselbe E-Mail-Adresse angibst, die du auch bei der Spende oder Bestellung verwendet hast.
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24guteTaten e.V. ist mit einem Feststellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf-Süd als gemeinnützig anerkannt, sodass deine Spende grundsätzlich steuerlich abzugsfähig ist.
Diese Vorgehensweise soll dir den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten – egal, ob du dich für den Papierkalender, den digitalen Adventskalender oder eine freie Spende entschieden hast.
Transparenz: Was passiert mit deiner Spende?
Viele Spender*innen fragen sich zu Recht, was mit ihrem Geld passiert. Bei 24 gute Taten e.V. fließen die durch den Adventskalender gesammelten Spenden zu 75 Prozent in den gemeinnützigen Teil, also direkt in die Förderung der Hilfsprojekte, und zu 25 Prozent in Verwaltung und Marketing. Nach Abzug der gemeinnützigen Kosten des Vereins wird die verbleibende Spendensumme gleichmäßig auf die 24 Kalenderprojekte aufgeteilt. Der Verein finanziert sich vollständig aus Spenden und ist dadurch unabhängig von Konfessionen und Parteipolitik.
Häufig gestellte Fragen zur Spendenquittung
Was ist eine Spendenquittung und wann brauche ich sie?
Eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) ist der schriftliche Nachweis einer gemeinnützigen Organisation über deine Spende. Du brauchst sie, um den Betrag in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe abzusetzen – bei Spenden ab 300 € ist sie in der Regel erforderlich, bei kleineren Beträgen reicht meist der Kontoauszug.
Muss ich die Spendenquittung selbst beim Finanzamt einreichen?
Du musst sie in der Regel nicht automatisch mitschicken, solltest sie aber aufbewahren und auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
Wie fordere ich meine Spendenbescheinigung bei 24 gute Taten e.V. an?
Du kannst sie direkt per E-Mail anfordern. Verwende dazu die gleiche E-Mail-Adresse, die du bei deiner Spende oder Bestellung genutzt hast, damit deine Angaben zugeordnet werden können.
Ist 24 gute Taten e.V. als gemeinnützig anerkannt?
Ja. Der Verein ist mit einem Feststellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf-Süd als gemeinnützig anerkannt, wurde 2011 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Fazit
Eine Spendenquittung ist kein Hexenwerk: Bis 300 € reicht meist der Kontoauszug, darüber hinaus benötigst du eine formelle Zuwendungsbestätigung. Bewahre deine Nachweise gut auf und fordere die Spendenbescheinigung frühzeitig an, damit du bei der Steuererklärung alles griffbereit hast. Bei 24 gute Taten e.V. ist der Prozess bewusst einfach gehalten, damit du dich auf das konzentrieren kannst, was zählt: die gute Tat selbst.